Nach einer wirksamen Kündigung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet. Allerdings räumt die Rechtsprechung in einigen Fällen die Möglichkeit ein, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat. Dies ist dann der Fall, wenn auf Grund einer maßgeblichen Änderung der Sachlage der Kündigungsgrund entfällt und z.B. bei einer Kündigung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung die Unschuld des Arbeitnehmers bewiesen wird. Die verschiedenen Bedingungen für einen Wiedereinstellungsanspruch und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates werden beschrieben..
Wiedereinstellungsansprüche nach Kündigung
Wann er besteht und welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 429-432
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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