Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist gewährleistet, wenn gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sind. Eingeführte Regelungen sind z.B. die betriebliche Friedenspflicht, § 74 Abs. 2 (wie das Arbeitskampfverbot zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder das Verbot parteipolitischer Betätigungen im Betrieb) oder das betriebliche Neutralitätsgebot (§ 75 Abs. 1). Die weitest gehenden Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat im Bereich der sozialen Angelegenheiten. Ebenso wichtig ist die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, wobei unterschieden werden muss zwischen den Fallgruppen der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung (§§ 99-101). Im Beitrag werden die Grundlagen der Betriebsratsarbeit und die gesetzlichen Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat behandelt.
Grundzüge der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Das Einmalein
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 12 ; 727-733
2004-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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