Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist gewährleistet, wenn gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sind. Eingeführte Regelungen sind z.B. die betriebliche Friedenspflicht, § 74 Abs. 2 (wie das Arbeitskampfverbot zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder das Verbot parteipolitischer Betätigungen im Betrieb) oder das betriebliche Neutralitätsgebot (§ 75 Abs. 1). Die weitest gehenden Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat im Bereich der sozialen Angelegenheiten. Ebenso wichtig ist die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, wobei unterschieden werden muss zwischen den Fallgruppen der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung (§§ 99-101). Im Beitrag werden die Grundlagen der Betriebsratsarbeit und die gesetzlichen Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat behandelt.


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    Title :

    Grundzüge der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat


    Subtitle :

    Das Einmalein


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 12 ; 727-733


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German