Die Einführung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) im SGB II und die damit verbundene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 01.01.2005 bedeuten einen restriktiven Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik, der die Anknüpfung an das bisherige Entgelt aufgibt. Im Zuge des Personalabbaus ist es für Betriebsräte wichtig, die neuen Regelungen zu kennen, da erhöhter Informationsbedarf besteht und sich die Anrechnung des Vermögens auf die Sozialplanverhandlungen auswirkt. Der Beitrag informiert über die Leistungen des Alg II, die Bedingungen für Erwerbsfähigkeit, mögliche Sanktionen und die Zumutbarkeitsregelungen.
Hartz IV: Das Arbeitslosengeld II
Neuregelung zum 01.01.2005
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 10 ; 585-589
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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