Bei der betrieblichen Lohngestaltung in tarifungebundenen Betrieben bzw. in Betrieben mit nachwirkenden Tarifverträgen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei der gesamten betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung. Wann jedoch ist ein Betrieb tarifungebunden? Wie sieht es bei leistungsbezogenem Entgelt aus? Wie steht es mit außertariflichen Arbeitnehmern in tarifgebundenen Betrieben, die zwar in einem tariflosen, aber nicht mitbestimmungsfreien Zustand sind? Mit diesen und anderen Fragen befasst dich der Beitrag.
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Entgelt in Betrieben ohne Tarifbindung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 7 ; 416-420
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Lohn , Arbeitnehmer , Lohngruppe , Arbeitsvertrag , Arbeitgeber , Vergütung , Betriebsrat , Mitbestimmung
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