Das am 18.5.2004 beschlossene "Zweite Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat" soll vor allem die bisherigen Regelungen vereinfachen und übersichtlicher gestalten. So werden die §§ 76 bis 87a Betriebsverfassungsgesetz 1952 durch das neue Drittelbeteiligungsgesetz abgelöst. Dieses erfasst grundsätzlich dieselben Unternehmen wie die genannten Normen und regelt unter anderem das passive Wahlrecht und die proportionale Repräsentation von Männern und Frauen. Abgesehen von einigen Neuregelungen im Mitbestimmungsergänzungsgesetz bestehen die Änderungen ansonsten überwiegend in redaktionellen Anpassungen.
Das Zweite Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
Der Betrieb ; 57 , 26 ; 1430-1431
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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