Hauptaufgabe des Betriebs-/Personalrates ist die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Beschäftigten in personellen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten. Ein weniger bekanntes Aufgabengebiet ist der "betriebliche Arbeitsschutz". Laut § 89 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat "bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger und Unfallversicherungen und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen". Im Beitrag werden die gesetzlichen Grundlagen erklärt.


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    Title :

    Wichtige Eckpfeiler in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation: Der Betriebsrat/der Personalrat


    Contributors:

    Published in:

    EUKDialog ; 1 ; 5-7


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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