Unter "Direktionsrecht" wird das Recht des Arbeitnehmers verstanden, die im Arbeitsvertrag nur knapp beschriebenen Leistungspflichten des Arbeitnehmers durch einseitige Weisungen bezüglich Art, Ort und Zeit näher zu bestimmen. Das Direktionsrecht bezieht sich auf arbeitsbezogene Weisungen, arbeitsbegleitende Weisungen und organsiatorische Weisungen, denen der Arbeitnehmer aufgrund vertraglicher Verpflichtung Folge leisten muss. Ist eine Weisung nicht vom Direktionsrecht gedeckt, muss der Arbeitgeber zu deren Durchsetzung eine Änderungskündigung aussprechen. Der Beitrag schildert u. a. den Umfang des Direktionsrechts und mögliche Erweiterungen dazu, Tätigkeitsvereinbarungen und Direktionsrecht sowie die nähere Ausgestaltung des Umfangs der Arbeitsleistung.


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    Title :

    Umfang und Grenzen des Direktionsrecht



    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 15 ; 656-657


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German