Unter "Direktionsrecht" wird das Recht des Arbeitnehmers verstanden, die im Arbeitsvertrag nur knapp beschriebenen Leistungspflichten des Arbeitnehmers durch einseitige Weisungen bezüglich Art, Ort und Zeit näher zu bestimmen. Das Direktionsrecht bezieht sich auf arbeitsbezogene Weisungen, arbeitsbegleitende Weisungen und organsiatorische Weisungen, denen der Arbeitnehmer aufgrund vertraglicher Verpflichtung Folge leisten muss. Ist eine Weisung nicht vom Direktionsrecht gedeckt, muss der Arbeitgeber zu deren Durchsetzung eine Änderungskündigung aussprechen. Der Beitrag schildert u. a. den Umfang des Direktionsrechts und mögliche Erweiterungen dazu, Tätigkeitsvereinbarungen und Direktionsrecht sowie die nähere Ausgestaltung des Umfangs der Arbeitsleistung.
Umfang und Grenzen des Direktionsrecht
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 15 ; 656-657
2003-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Das Direktionsrecht des Vorgesetzten
IuD Bahn | 1995
|RECHT - Arbeitsrecht - Direktionsrecht: Was darf der Arbeitgeber anordnen?
Online Contents | 2002
Umfang und Grenzen zulässiger Rechtsberatung bei der Regulierung von Unfallschäden
Online Contents | 1995
|