Unter "Direktionsrecht" wird das Recht des Arbeitnehmers verstanden, die im Arbeitsvertrag nur knapp beschriebenen Leistungspflichten des Arbeitnehmers durch einseitige Weisungen bezüglich Art, Ort und Zeit näher zu bestimmen. Das Direktionsrecht bezieht sich auf arbeitsbezogene Weisungen, arbeitsbegleitende Weisungen und organsiatorische Weisungen, denen der Arbeitnehmer aufgrund vertraglicher Verpflichtung Folge leisten muss. Ist eine Weisung nicht vom Direktionsrecht gedeckt, muss der Arbeitgeber zu deren Durchsetzung eine Änderungskündigung aussprechen. Der Beitrag schildert u. a. den Umfang des Direktionsrechts und mögliche Erweiterungen dazu, Tätigkeitsvereinbarungen und Direktionsrecht sowie die nähere Ausgestaltung des Umfangs der Arbeitsleistung.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Umfang und Grenzen des Direktionsrecht



    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 15 ; 656-657


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch