Mit Hilfe seines Direktionsrechtes kann der Vorgesetzte einseitig die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher bestimmen. Das Direktionsrecht findet seine Grenzen in den Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und des Einzelarbeitsrechts; es darf nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden. So sind z. B. alle gesetzeswidrigen Weisungen unwirksam, die Straf- oder Arbeitnehmerschutzbestimmungen oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzen. Fragen der Zumutbarkeit, Änderungen des Arbeitsentgelts und der Arbeitszeit, Anordnung von Nebentätigkeiten werden behandelt und das Problem Direktionsrecht oder Änderungskündigung näher erläutert.
Das Direktionsrecht des Vorgesetzten
Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 11 ; 374-376
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Umfang und Grenzen des Direktionsrecht
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