Nach § 92a BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Der Arbeitgeber muss diese Vorschläge mit dem Betriebsrat beraten und eine eventuelle Ablehnung begründen. Behandelt werden die Themen Qualifizierung der Arbeitnehmer, Arbeitszeit, arbeitsorganisatorische Änderungen, Gefährdungsanalyse für Arbeitsplätze, Alternativen zur Fremdvergabe und Durchsetzbarkeit des Verhandlungsanspruches.


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    Title :

    Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung in der Praxi


    Subtitle :

    Vorschläge des Betriebsrats nach § 92a BetrVG


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 8 ; 466-470


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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