Nach § 92a BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Der Arbeitgeber muss diese Vorschläge mit dem Betriebsrat beraten und eine eventuelle Ablehnung begründen. Behandelt werden die Themen Qualifizierung der Arbeitnehmer, Arbeitszeit, arbeitsorganisatorische Änderungen, Gefährdungsanalyse für Arbeitsplätze, Alternativen zur Fremdvergabe und Durchsetzbarkeit des Verhandlungsanspruches.
Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung in der Praxi
Vorschläge des Betriebsrats nach § 92a BetrVG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 8 ; 466-470
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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