Seit dem 01.04.2002 (BT-Dr. 14/7760) gelten bei einem Betriebsübergang für den Arbeitgeber neue Informationspflichten gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern. Ebenso wurde das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, das bisher von der Rechtsprechung entwickelt wurde, in eine neue gesetzliche Regelung gefasst. Die neuen Regelungen in § 613 a Abs. 5 und 6 BGB werden vorgestellt.
Betriebsübergang nach § 613 a BGB
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 10 ; 594-596
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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