Bei einem Betriebsübergang kann es unter bestimmten Voraussetzungen dazu kommen, dass freiwillige Betriebsvereinbarungen, die im Betrieb des Veräußerers galten, einzelvertraglich fortbestehen. Das führt dazu, dass der Betriebserwerber, also der neue Arbeitgeber, diese Betriebsvereinbarungen nicht mehr mit einer dreimonatigen Frist kollektivrechtlich kündigen kann, sondern dass er jedem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber eine Änderungskündigung aussprechen muss. Daher stellt sich die Frage, ob die normalerweise recht strengen Anforderungen, die an die Wirksamkeit einer Änderungskündigung gestellt werden, in diesem Zusammenhang zu lockern sind.


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    Title :

    Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsübergang


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 59 , 40 ; 2177-2180


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Inhalt von Betriebsvereinbarungen

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1998


    Abschluß von Betriebsvereinbarungen

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1998


    Betriebsvereinbarungen zur Standortsicherung

    Wieland, Mathia | IuD Bahn | 2007


    Betriebsratsstruktur nach Betriebsübergang

    Moll, Wilhelm / Ersfeld, Svenja | IuD Bahn | 2011


    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

    Minirex AG | IuD Bahn | 1997