Seit dem 01.04.2002 (BT-Dr. 14/7760) gelten bei einem Betriebsübergang für den Arbeitgeber neue Informationspflichten gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern. Ebenso wurde das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, das bisher von der Rechtsprechung entwickelt wurde, in eine neue gesetzliche Regelung gefasst. Die neuen Regelungen in § 613 a Abs. 5 und 6 BGB werden vorgestellt.


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    Titel :

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB


    Beteiligte:
    Wulff, Manfred (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 10 ; 594-596


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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