Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.1997 - 8 AZR 769/95: Hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben und wird nach Rechtshängigkeit der Betrieb veräußert, kann er einen bisher nicht gestellten Auflösungsantrag mit Erfolg nur in einem Prozeß gegen den ihm bekannten Betriebserwerber stellen.


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    Titel :

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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