Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.1997 - 8 AZR 769/95: Hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben und wird nach Rechtshängigkeit der Betrieb veräußert, kann er einen bisher nicht gestellten Auflösungsantrag mit Erfolg nur in einem Prozeß gegen den ihm bekannten Betriebserwerber stellen.
Auflösungsantrag nach Betriebsübergang
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 17 ; 937-940
01.01.1997
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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