Die Regelung des § 613a BGB gehört zu den schwierigsten Normen im Arbeitsrecht. Beweis hierfür ist die Tatsache, daß in den vergangenen Jahren weit über 150 höchstrichterliche Entscheidungen des BAG zu dieser Vorschrift getroffen worden sind. Dargestellt wird ein Überblick über die bislang als relativ gefestigt angesehene Rechtsprechung des BAG zum Betriebsübergang, wobei spezielles Augenmerk auf das sogenannte Outsourcing gelegt wird.
Betriebsübergang nach § 613 a BGB
Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 22 ; 803-811
1995-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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