Die private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz ist in vielen Unternehmen verboten. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob dieses Verbot auch automatisch für die gewerkschaftliche E-Mail-Nutzung gilt, ob eine Gewerkschaft auch von außen her an ihre Mitglieder in den Betrieben per E-Mail herantreten darf, um sie zu informieren, ob sie auch Nichtmitglieder unter deren Firmenadressen "anmailen" darf und inwieweit der so Angesprochene von seinem Arbeitsplatz aus reagieren bzw. sich von dort aus per E-Mail an seine bzw. eine Gewerkschaft wenden darf. Denn nur in wenigen Fällen differenziert die betriebliche Praxis zwischen privater und gewerkschaftlicher E-Mail-Nutzung. Rechtlich aber wäre dies geboten, denn die gewerkschaftliche Betätigung steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (GG).
Gewerkschaft: E-Mail und Internetkontakte am Arbeitsplatz
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 10 ; 454-456
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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