Veränderungen im Betrieb sind vielfältig und gehören zum Tagesgeschäft. Sie können technischer, personeller und arbeitsorganisatoriecher Art sein und Folgen wie z.B. Personalabbau haben. Nicht alle Änderungen im Betieb sind Betriebsänderungen im Sinne des Gesetzes, aber viele werden als solche nicht erkannt. Im Falle des Vorliegens einer Betriebsänderung ist jedoch der Betriebsrat vor ihrer Durchführung zu beteiligen. Der Beitrag erläutert mit Beispielen die Bestimmungen des § 111 BetrVG und zeigt Handlungsansätze für Betriebsräte auf.
Betriebsänderung - Anwendungsfälle und Handlungsansätze
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 8 ; 464-469
2002-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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