Am 23.08.2001 trat in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 200/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen, Transparenzrichtlinien-Gesetz (TranspRLG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, durch Vorschreiben einer getrennten Buchführung die Transparenz der Finanz- und Organisationsstrukturen öffentlicher Unternehemen, die auch rein kommerziell tätig werden, zu verbessern. Betroffen sind Unternehmen mit einem jährlichen Umsatzerlös ab 40 Mio. Euro. Über Hintergrund und Umsetzung wird kurz berichtet.
Transparenzrichtlinie-Gesetz findet auch Anwendung auf Eisenbahnunternehmen
EI - Der Eisenbahningenieur ; 53 , 6 ; 71
2002-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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