Gleisbauunternehmen, die auch als nichtöffentliches Eisenbahnunternehmen tätig sind, haben für die Teilnahme am Eisenbahnbetrieb bestimmte Aufgaben und Pflichten. Dies trifft im Wesentlichen auf die Unternehmen zu, die Aufträge im Rahmen von Baumaßnahmen an der Gleisinfrastruktur eines Netzbetreibers zu erfüllen haben. Die Baumaßnahmen können den Neubau von Strecken bzw. deren Instandhaltungen umfassen, und schließen den Transport zur Ver- bzw. Entsorgung der Baustellen mit entsprechenden Baumaterialien mit ein. Der Beitrag gibt einen groben Überblick über die Gesetze und Regelungen sowie deren Anwendungen im Rahmen von Baumaßnahmen. Dabei wird besonders auf die Rechtsgrundlagen, die Bedingungen für die Teilnahme am Eisenbahnbetrieb, die Anforderungen an Nebenfahrzeuge, die Betriebsführung in Bauabschnitten, die Stellung des Verantwortlichen des bauausführenden Unternehmens sowie auf die Bedeutung der Baustellenverordnung bei Großvorhaben eingegangen.
Gleisbauunternehmen als nichtbundeseigenes, nichtöffentliches Eisenbahnunternehmen
EI - Der Eisenbahningenieur ; 57 , 2 ; 24-26, 28-30
2006-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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