Veränderungen bei den bestehenden Betriebsrentenzusagen können neben einer generellen Kosteneinsparung auch deshalb von Unternehmen angestrebt werden, weil durch den neuen Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung, durch die Einführung von Pensionsfonds sowie durch die Änderung der maßgeblichen Steuervorschriften neue Handlungsmöglichkeiten ab dem 01.01.2002 bestehen. Der Beitrag gibt einen Überblick, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber bisherige Betriebsrentenzusagen einschränken oder aufheben kann, wenn diese auf einer Betriebsvereinbarung beruhen. Er zeigt auf, inwieweit dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte zustehen und inwieweit Betriebsrat sowie einzelne Arbeitnehmer die Einschränkungen gerichtlich überprüfen lassen können.
Kürzung von Betriebsrenten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 11 ; 645-656
2001-01-01
12 pages
Article (Journal)
German
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