Gewährt ein Arbeitgeber seinen ausgeschiedenen Arbeitnehmern laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, so ist er gesetzlich verpflichtet, deren Höhe alle drei Jahre zu überprüfen. Die Anpassung darf grundsätzlich nicht niedriger ausfallen als die Erhöhung des Verbraucherpreisindexes, es sei denn, die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen im Unternehmen sind ebenfalls nicht in diesem Maße gestiegen. Unter Umständen kann der Arbeitgeber zudem die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens mindernd berücksichtigen. Wird die Anpassung zum 1.1.2007 vorgenommen, so ist für die drei vorausgegangenen Jahre eine Gesamtteuerungsrate von 5,7 % zugrunde zu legen.


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    Title :

    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2007


    Additional title:

    Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2004/2007


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 5 ; 284-289


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2010

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2010


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2004

    Bode, Christoph / Grabner, Edwin R. / May, Gerhard H. | IuD Bahn | 2004


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2012

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2012


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2011

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2011


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2005

    Bode, Christoph / Grabner, Edwin R. | IuD Bahn | 2005