Nachdem der Bundesrat am 11. Mai 2001 dem Altersvermögensgesetz (AVmG v. 26.06.2001, BGBI. I S. 1310) zugestimmt hat, stellt sich die Frage nach der Zukunft der Betriebsrente unter neuen Vorzeichen. Anspruch auf Entgeltumwandlung, Einbeziehung der Entgeltumwandlung in das Konzept zur Förderung der kapitalgedeckten Zusatzversorgung, kurze Unverfallbarkeitsfristen und Pensionsfonds setzen neue Impulse. Wie diese im Einzelnen aussehen und welche Wirkung sie erzielen werden, wird im Beitrag erläutert.
Altersversorgung: Die neue Betriebsrente
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 9 ; 388-392, 394-395
2001-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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