Durch die Änderungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie vom 18. August 2000 ist deren Anwendungsbereich wesentlich - auf betroffene öffentliche und private Unternehmen - ausgedehnt worden. Bis zum 31. Juli 2001 sind die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Gefordert werden geschäftsbereichsbezogene Segmentierungen von Kosten und Erlösen. Die bereits vorliegenden sektorspezifischen Segmentierungsvorgaben sehen demgegenüber eine Segmentierung von Aufwendungen und Erträgen sowie auch der Bilanzen vor. Die Kosten und Erlöse sind nach der neu gefassten Transparenzrichtlinie auf der Grundlage einheitlich angewandter und objektiv gerechtfertigter Kostenrechnungsgrundsätze den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Dabei ergeben sich einige Zweifelsfragen.
Auswirkungen der Änderung der EU-Transparenzrichtlinie auf das Rechnungswesen
Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen ; 24 , 2 ; 204-222
2001-01-01
19 pages
Article (Journal)
German
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