Am 20. Januar 2007 sollen verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft treten, mit denen die EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Richtlinie fordert schärfere Informationspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen, um auf diese Weise mehr Klarheit hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse zu schaffen und die Rechnungslegung transparenter zu gestalten. Außerdem werden das Handels- und das Genossenschaftsregister seit 2007 elektronisch geführt und durch ein neu geschaffenes elektronisches Unternehmensregister ergänzt, welches über das Internet allgemein zugänglich sein soll.
Wesentliche Neuregelungen ab 2007 aufgrund des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes für börsennotierte Unternehmen
Änderung der Veröffentlichungs-, Melde- und Rechnungslegungspflichten
Der Betrieb ; 60 , 1 ; 39-46
2007-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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