Das "Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz)" vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1971) betrifft insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgelder, die als Bestandteil des Bruttoarbeitsentgelts anzusehen sind. Außerdem wurden in dem neuen Gesetz auch noch weitere Regelungen getroffen, die mit der Thematik der Einmalzahlungen nichts zu tun haben, sondern ausschließlich das Arbeitsförderungsrecht betreffen. Im Beitrag wird ein Überblick über die Regelungen des Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetzes gegeben. Weitere Informationen lassen sich den Gesetzgebungsmaterialien entnehmen (BT-Dr. 14/4371, 14/4409 und 14/4743).
Sozialversicherung: Neuregelung zu Einmalzahlungen und zur Arbeitsförderung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 2 ; 63-64
2001-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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