Zahlt ein Arbeitgeber übertarifliche Zulagen, so ist es - abhängig von der jeweiligen vertraglichen Gestaltung - möglich, dass diese sich bei einer Tariflohnerhöhung im gleichen Maße verringern, in dem der tarifvertragliche Lohn steigt. Dabei stellt sich die Frage, ob eine derartige Anrechnung auch tarifliche Einmalzahlungen einbezieht. Der vorliegende Beitrag befasst sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der so genannte ERA-Strukturkomponente, also den im Entgeltrahmentarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie vorgesehenen Einmalzahlungen, welche die umfassende Neugestaltung der Entgeltstruktur in dieser Branche flankieren sollen.
Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen
Unter besonderer Berücksichtigung der ERA-Strukturkomponente
Der Betrieb ; 59 , 49 ; 2686-2690
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Lohn , Arbeitgeber , Zulage , Industrie , Vergütung , Tarifvertrag
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