Mit der zielgerechten Umsetzung der Richtlinie 96/48/EG durch die Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (EIV) und die Bündelung der Fach- und Sachkompetenz in einer "Benannten Stelle Interoperabilität" ist Deutschland in der Lage, die Ziele der Interoperabilitätsrichtlinie in der Praxis zu realisieren und die weiteren Entscheidungen positiv mitzugestalten. Durch die "Benannte Stelle Interoperabilität" und das Eisenbahn-Bundesamt werden EG-Prüfverfahren, Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertungen sowie Genehmigungs- und Zulassungsverfahren verfahrensmäßig beschleunigt und in hoher Qualität durchgeführt. Dem Beirat der Benannten Stelle Interoperabilität wird eine beträchtliche Bedeutung zukommen, da hierdurch den an dem Prozess Beteiligten eine aktive Mitwirkung ermöglicht wird.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Interoperabilität im europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr



    Published in:

    Publication date :

    2000-01-01


    Size :

    8 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German