Mit der zielgerechten Umsetzung der Richtlinie 96/48/EG durch die Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (EIV) und die Bündelung der Fach- und Sachkompetenz in einer "Benannten Stelle Interoperabilität" ist Deutschland in der Lage, die Ziele der Interoperabilitätsrichtlinie in der Praxis zu realisieren und die weiteren Entscheidungen positiv mitzugestalten. Durch die "Benannte Stelle Interoperabilität" und das Eisenbahn-Bundesamt werden EG-Prüfverfahren, Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertungen sowie Genehmigungs- und Zulassungsverfahren verfahrensmäßig beschleunigt und in hoher Qualität durchgeführt. Dem Beirat der Benannten Stelle Interoperabilität wird eine beträchtliche Bedeutung zukommen, da hierdurch den an dem Prozess Beteiligten eine aktive Mitwirkung ermöglicht wird.
Interoperabilität im europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 49 , 3 ; 160-167
2000-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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