Deutschland ist in der Lage, die Ziele der Interoperabilitätsrichtlinie der EU (Europäische Union) in der Praxis zu realisieren und die weiteren Entscheidungen positiv mitzugestalten. Der Beirat der Benannten Stelle Interoperabilität wird der Bahnindustrie und den Eisenbahnen eine aktive Mitwirkung am Prozeß ermöglichen. Aufgabe ist die Schaffung des institutionellen Rahmens für die Angleichung der technischen Systeme der Mitgliedstaaten, in dem grundlegende Anforderungen für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem rechtlich verbindlich festgelegt werden, sowie die Förderung eines offenen, wettbewerbsorientierten Marktes der Bahnindustrie in Europa, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt verbessern kann. Die Beteiligten können sicher sein, daß notwendige Änderungen vorgenommen werden, den Beteiligten aber die Angleichung an die neuen Bestimmungen mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. Außerdem kann die deutsche Industrie über die Benannte Stelle Interoperabilität EU-Konformitätsbescheinigungen und Gebrauchstauglichkeitsbescheinigungen zu erhalten. Dem Beirat der Benannten Stelle Interoperabilität wird eine beträchtliche Bedeutung zukommen.
Interoperabilität im europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
Interoperability in European high-speed rail transport
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 49 , 3 ; 160-167
2000
8 Seiten, 6 Bilder, 12 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Interoperabilität im europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnverker
| Online Contents | 2000
Interoperabilität im europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
| IuD Bahn | 2000
Interoperabilität des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetze
| IuD Bahn | 1994
Die Interoperabilität im Rahmen der Europäischen Verkehrspolitik
| Tema Archiv | 1997