Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.1998, 2 AZR 725/97: Wurde einem Arbeitnehmer unter Abänderung seines Arbeitsvertrages die Leitung eines konkreten Arbeitsbereiches übertragen und kündigt der Arbeitgeber später betriebsbedingt, weil dieser Arbeitsbereich wegfällt, so sind die ehemals vergleichbaren, ohne Leitungsfunktion in anderen Arbeitsbereichen beschäftigten Arbeitnehmer i.d.R. nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen.


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    Titel :

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der Aufgabenstellung



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch