Vertragliche Vereinbarungen mit nebenberuflich Tätigen müssen erkennen lassen, ob "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" zwecks Versicherungsschutz. Für Selbständige kein Versicherungsschutz bei EUK. Nebentätigkeiten z. B. in Selbsthilfeeinrichtungen des Personals, Sozialeinrichtungen des BEV. Wirtschaftliche Überlegungen erbringen für einen Teil der Arbeitsaufgaben "Werkverträge" oder "Dienstleistungsverträge, somit "Selbständige". Es gibt aber rechtliche Abgrenzungen, Sozialgerichte stellten "Scheinselbständigkeit" fest bei Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Folge: Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Die Beurteilungskriterien werden angegeben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Nebentätigkeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUK Dialog ; 3 ; 9


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Nebentätigkeit - Tarifliche Anzeigepflicht

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1997


    Nebentätigkeit und Abmahnung

    Kappe, Karl-Heinz / Aabadi, Rachid | IuD Bahn | 2003



    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1997


    Abmahnung bei Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1997