Vertragliche Vereinbarungen mit nebenberuflich Tätigen müssen erkennen lassen, ob "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" zwecks Versicherungsschutz. Für Selbständige kein Versicherungsschutz bei EUK. Nebentätigkeiten z. B. in Selbsthilfeeinrichtungen des Personals, Sozialeinrichtungen des BEV. Wirtschaftliche Überlegungen erbringen für einen Teil der Arbeitsaufgaben "Werkverträge" oder "Dienstleistungsverträge, somit "Selbständige". Es gibt aber rechtliche Abgrenzungen, Sozialgerichte stellten "Scheinselbständigkeit" fest bei Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Folge: Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Die Beurteilungskriterien werden angegeben.


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    Title :

    Nebentätigkeit


    Contributors:

    Published in:

    EUK Dialog ; 3 ; 9


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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