Im öffentlichen Dienst gibt es ausdrückliche Regelungen über die den Beamten und Arbeitnehmern erlaubten Nebentätigkeiten. Im privaten Bereich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit grundsätzlich zulässig, doch können Beschränkungen vereinbart werden. Ausnahmsweise unzulässig ist die Nebentätigkeit z. B. während des Erholungsurlaubs oder einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Zudem sind die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Als Sanktionen für eine unzulässige Nebentätigkeit kommen ein Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers oder eine Kündigung in Frage. Abschließend gibt der Verfasser einen kurzen Überblick über das Nebentätigkeits-Arbeitsverhältnis.
Zulässigkeit, Grenzen und Probleme der Nebentätigkeit
Der Betrieb ; 56 , 42 ; 2282-2286
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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