Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95: Teilzeitbeschäftigte bedürfen auch dann einer Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn die zeitliche Beanspruchung von Teilzeitarbeit und Nebentätigkeit zusammen die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter nicht überschreitet. Wird Nebentätigkeit ohne Genehmigung ausgeübt, kann die Erteilung einer Abmahnung berechtigt sein.
Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Arbeitsvertragsrecht
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 3 ; 145-148
01.01.1997
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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