Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95: Teilzeitbeschäftigte bedürfen auch dann einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit, wenn die zeitliche Beanspruchung durch die Teilzeittätigkeit zusammen mit der zeitlichen Beanspruchung durch die Nebentätigkeit die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nicht überschreitet. Bei Nebentätigkeit ohne Genehmigung ist eine Abmahnung berechtigt.
Abmahnung bei Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Betrieb ; 50 , 4 ; 233-234
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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