Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95: Es ist der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen, wie er sein Unternehmensziel möglichst zweckmäßig und kostengünstig am Markt verfolgt. Dazu gehört die Umgestaltung der zugrunde liegenden Vertragsform für die Vertriebsmitarbeiter - ob freies Mitarbeiterverhältnis oder Arbeitsverhältnis. Deshalb ist es bei einer betriebsbedingten Kündigung Sache des Arbeitnehmers, Umstände darzulegen, die die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich erscheinen lassen.


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    Titel :

    Kündigung wegen Ablösung von Arbeitsverhältnissen durch sog. Partnerverträge: Keine gerichtliche Überprüfung der auf eine Umgestaltung der Vertriebsart abzielenden Unternehmerentscheidung auf sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 40 ; 2033-2034


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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