Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 09.05.1995 - 1 ABR 61/94:Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, in denen der Wirtschaftsausschuß nach § 106 BetrVG ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht hat, gehört auch die Stillegung von Betrieben, in denen kein Betriebsrat gebildet ist.


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    Titel :

    Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch