Das Anfang des Jahres inkraft getretene Umwandlungsbereinigungsgesetz hat die Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuß bei der Umstruktierung von Unternehmen klargestellt. Das Umwandlungsgesetz selbst begründet Beteiligungsrechte des Betriebsrates. Für diesen bzw. den Wirtschaftsausschuß ist die Kenntnis der Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung seiner Rechte wichtig.
Beteiligungsrechte von Wirtschaftsausschuß und Betriebsrat bei Umwandlung und Betriebsübergang
Betrieb ; 48 , 45 ; 2265-2270
01.01.1995
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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