Bei einem Betriebsübergang müssen der bisherige und der zukünftige Arbeitgeber den Arbeitnehmer über zahlreiche Einzelheiten unterrichten, zu denen z. B. der Zeitpunkt und die wirtschaftlichen Folgen des Übergangs gehören. Ähnliches gilt im Falle einer Unternehmensumwandlung. Solange die Arbeitgeber dieser Verpflichtung gar nicht oder nur unzureichend nachkommen, beginnt die Monatsfrist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht zu laufen. Außerdem kommen Schadenersatzansprüche in Betracht, und der Arbeitnehmer kann einen wegen fehlerhafter Informationen erklärten Widerspruch unter Umständen anfechten.
Rechtsfolgen einer fehlenden oder fehlerhaften Unterrichtung bei Betriebsübergang und Umwandlung
Der Betrieb ; 58 , 45 ; 2465-2471
01.01.2005
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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