Betriebsverfassungsgesetz regelt als arbeitsrechtliche Grundordnung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Bindeglied ist Betriebsrat anzusehen. BetrVG bezweckt Schutz Arbeitnehmer gegenüber Maßnahmen Arbeitgeber. Gesetz statuiert Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Betriebsrat stellt Mitbestimmungsrechte mit Verfahren über Bestellung der Einigungsstelle, Erlangung einer einstweiligen Verfügung sowie allgemeines und besonderes Beschlußverfahren und Mitwirkungsrechte zur Verfügung. Darstellung Verfahrensarten anhand ihrer Zielrichtung, Voraussetzungen und Verfahrensdauer.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Durchsetzung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte


    Untertitel :

    Rechtschutzformen nach dem BetrVG


    Beteiligte:
    Roo, Bernd (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 9 ; 545-553


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch