Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 09.05.1995 - 1 ABR 61/94:Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, in denen der Wirtschaftsausschuß nach § 106 BetrVG ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht hat, gehört auch die Stillegung von Betrieben, in denen kein Betriebsrat gebildet ist.
Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 1 ; 55-56
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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IuD Bahn | 1995
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