Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 09.05.1995 - 1 ABR 61/94:Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, in denen der Wirtschaftsausschuß nach § 106 BetrVG ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht hat, gehört auch die Stillegung von Betrieben, in denen kein Betriebsrat gebildet ist.


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    Title :

    Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German