Der Beitrag behandelt und kommentiert den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.07.2000, 1 ABR 43/99 (LAG Köln - 13 [10] TaBV 5/99), zum Einigungsstellenspruch: Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer dem Wirtschaftsausschuss zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte. Dies gilt auch für die Frage, ob eine Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der Auskunft entgegensteht.


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    Title :

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss - Einigungsstellenspruch


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2002-01-01


    Size :

    8 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German