Will der Unternehmer seinen Betrieb rationalisieren, muß er auch die Arbeitsverträge mit seiner Belegschaft der neuen Struktur anpassen. Er hat hier auch die Möglichkeit der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Das BAG äußert sich dazu in seinem Beschluß vom 21.6.95 (2 ABR 28/94). Hinweis auf: Grund einer Kündigung, Kündigungsfristen und Interessenabwägung.


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    Titel :

    Unternehmerentscheidung wird nicht kontrolliert


    Untertitel :

    BAG / Betriebsbedingte Kündigung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Handelsblatt ; 206 ; 24


    Erscheinungsdatum :

    25.10.1995


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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