Will der Unternehmer seinen Betrieb rationalisieren, muß er auch die Arbeitsverträge mit seiner Belegschaft der neuen Struktur anpassen. Er hat hier auch die Möglichkeit der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Das BAG äußert sich dazu in seinem Beschluß vom 21.6.95 (2 ABR 28/94). Hinweis auf: Grund einer Kündigung, Kündigungsfristen und Interessenabwägung.
Unternehmerentscheidung wird nicht kontrolliert
BAG / Betriebsbedingte Kündigung
Handelsblatt ; 206 ; 24
1995-10-25
1 pages
Article (Journal)
German
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