Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.1994 - 2 AZR 320/94: Eine Kündigung ist dann sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann. Werden mehrere Arbeitnehmer freigesetzt, finden die Grundsätze der Sozialauswahl Anwendung. Die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers konkretisiert den Inhalt einer Schutznorm zugunsten eines von mehreren Arbeitnehmern.
Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitsplatzwegfall in verschiedenen Betrieben eines Unternehmen
Betrieb ; 48 , 17 ; 878-881
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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