Die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie seine berufliche Weiterentwicklung hängen in vielen Fällen von der Beurteilung durch seine Vorgesetzten ab. Unabhängig von tarifvertraglichen Vereinbarungen kann jeder Arbeitnehmer nach § 82 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verlangen, daß mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung erörtert werden. Auch hat er nach § 83 BetrVG ein Recht, seine Personalakte einzusehen.
Mitarbeiterbeurteilung
Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Fragen
Personal ; 47 , 3 ; 148-149
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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