Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung und Spruch der Einigungsstelle sind verschiedene Typen innerbetrieblicher Absprachen, wobei lediglich die Betriebsvereinbarung eine ausformulierte Rechtsform darstellt, während der Regelungsabrede der Charakter einer formlosen Vereinbarung zuzuweisen ist. Der Spruch der Einigungsstelle ist letztlich eine Statuierung zu treffender betrieblicher Absprachen.
Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung und Spruch der Einigungsstelle
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 13 ; 580-586
01.01.1994
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2002
|IuD Bahn | 1995
|Arbeitsgerichte und Einigungsstelle
IuD Bahn | 2006
|IuD Bahn | 1996
|IuD Bahn | 2006
|