Interessenkonflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber lassen sich nicht vermeiden. Arbeitskampfmaßnahmen zur Lösung betrieblicher Konflikte sind nach § 74 Abs. 2 BetrVG ausdrücklich verboten. Zur Konfliktaustragung stehen bei Rechtsstreitigkeiten der mitunter zeitraubende Weg zum Arbeitsgericht und bei Regelungsstreitigkeiten der Weg zur Einigungsstelle als innerbetrieblichen Schlichtungsstelle offen. Mit Schwerpunkt auf die Zusammensetzung und Funktionsweise der Einigungsstelle werden beide Wege näher erläutert.


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    Titel :

    Arbeitsgerichte und Einigungsstelle


    Untertitel :

    Wirtschaftsfriedliches Austragen von Interessenkonflikten


    Beteiligte:
    Rupp, Rudi (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 5 ; 310-316


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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