Mit dem 2. Gleichberechtigungsgesetz wurden die Bestimmungen des BGB über das geschlechtsspezifische Diskriminierungsverbot bei Ausschreibungen und Besetzung von Arbeitsplätzen der §§ 611a und 611b im Interesse von mehr Rechtsklarheit novelliert. Desgleichen wurden arbeitsgerichtliche Verfahrensvorschriften durch Einfügen eines neuen § 61b ArbGG geändert.


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    Titel :

    Die Folgen geschlechtsspezifischer Diskriminierung nach dem 2. Gleichberechtigungsgesetz


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 47 , 48 ; 2446-2449


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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