Trotz des zwiespältigen Echos verbessert das neue Gesetz die rechtliche Ausgangssituation für die Verwirklichung der Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst. Es geht jetzt darum, das Gesetz seinem Ziel entsprechend auszulegen und die neuen Instrumente der Frauenförderung voll einzusetzen.
Frauenförderung nach dem 2. Gleichberechtigungsgesetz
Personalrat ; 11 , 12 ; 541-547
01.01.1994
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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